Keine Paragraphenreiterei
Diese Homepage ist nicht dazu gedacht rechtliche Auskünfte in irgendeiner Form zu erteilen.
Wenn Sie Fragen zum Branntweinmonopol haben, wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnsitz zuständige Hauptzollamt oder direkt an das Bundesmonopolamt in Offenbach. Falls Sie nicht wissen, wo sich Zolldienststellen befinden, suchen Sie im Telefonbuch nach dem Eintrag "Zolldienststellen" und fragen Sie dort nach. In jeder größeren Stadt gibt es Dienststellen der Bundeszollverwaltung, meist Zollämter.
Anfragen am mich werden einfach ignoriert!
Alle Informationen auf dieser Homepage über den Bereich des Branntweinmonopols werden ohne Gewähr auf Richtigkeit zur Verfügung gestellt. Bedenken Sie, dass sich rechtliche Grundlagen jederzeit ändern können.
Im Downloadbereich werden Ihnen Links zur Verfügung gestellt, mit denen Sie die rechtlichen Vorschriften stets aktuell herunterladen können. Daneben gibt es dort auch Vordrucke für Abfindungsbrennereien.
Es gilt in Deutschland mit Außnahme der Insel Helgoland und das Gebiet von Büsingen. Zuständig ist das Bundesmonopolamt. Die Überwachung des Branntweins wird von der Bundeszollverwaltung wahrgenommen. Man teilt die Brennereien ein in Monopolbrennereien (in der Regel vom Bundesmonopolamt selbst betrieben; keine Anwendung der Vorschriften des BranntwMonG) und Eigenbrennereien, die wiederum in Brennereiklassen (siehe Abfindung) eingeteilt sind.
Zum Brennrecht wird eine Brennerei veranlagt. Als Kleinbrennereien gelten die Brennereien, die in einem Betriebsjahr nicht mehr als 10 Hektoliter Alkohol (hlA) erzeugt haben. Das Brennrecht erlischt, wenn Stoffe verarbeitet werden, die nicht erlaubt sind oder Stoffe verarbeitet werden, die zum Klassenwechsel führen. Ein Verlegen auf ein anderes Grundstück ohne Genehmigung oder wenn die Brennerei als erloschen zu gelten hat, führt ebenfalls zum Verlust des Brennrechts. Wegen dem Jahresbrennrecht, Abschnittsbrennen, usw. lesen Sie bitte unter den anderen Menüpunkten weiter.
Für die nachfolgend aufgeführten Bereiche gibt es Verbrauchsteuern. Die Verbrauchsteuern zählen zu den indirekten Steuern, da die Steuer regelmäßig im Verkaufpreis an den Endabnehmer (Verbraucher) bereits enthalten ist. Für diese Bereiche gibt es Verbrauchsteuern (nicht vollständig aufgezählt):
Beachten Sie unbedingt, dass Sie auch privat aus dem europäischen Ausland innerhalb der EU davon nur bestimmte Mengen (bei denen man davon ausgeht, dass sie nicht zu gewerblichen Zwecken mitgebracht werden) mitbringen dürfen. Mehr Einzelheiten dazu finden Sie unter www.zoll.de
Wer gewerbsmäßig die oben aufgeführten Waren erstmalig ins Steuergebiet (Deutschland) verbringt oder verbringen lässt, muß dafür die entsprechende Steuer zahlen. Sie entsteht mit dem Überschreiten/Überfahren der Grenze (erstmalig im Steuergebiet in Besitz halten) und ist sofort fällig.
Nur wer im Voraus diese innergemeinschaftlichen Bezüge anmeldet und eine entsprechende Sicherheit hinterlegt hat, muß die Steuer erst nach dem Empfang im Steuergebiet zahlen (wird dann mit der Sicherheit verrechnet).
Noch sicherer ist dran, wer sich als "Berechtigter Empfänger/Bezieher - Wirtschaftsbeteiligter " bei seinem zuständigen Hauptzollamt registrieren lässt, wenn er regelmäßig verbrauchsteuerpflichtige Waren bezieht.
Andernfalls begehen Sie eine Steuerstraftat nach der Abgabenordnung (= Steuerhinterziehung) --> Gefängnis oder hohe Geldstrafe ist da sicher!
Wer mein Interesse am ÖPNV gesehen hat, wird sich nicht wundern, dass es da noch mehr gibt, z.B. Bahnsimulation.
Das Programm von Jan Bochmann benötigt Netze. Nicht nur meine eigenen dazu erstellten, sondern über 1400 Netze zu BAHN gibt es im JBSS-Archiv.
Wer gesund bleiben will, muss Sport treiben. Dazu gibt es Gelegenheit beim Lauftreff im Marienbergpark Nürnberg.
Einige Seiten habe ich auch für gute Bekannte von mir gemacht. Diese werden gewerblich verwendet und daher erfolgt von dieser Stelle aus kein Link dazu.